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   BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89   

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BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89 (https://dejure.org/1989,3778)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 9 C 73.89 (https://dejure.org/1989,3778)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 9 C 73.89 (https://dejure.org/1989,3778)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).

    Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.

    Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.

    Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger nach seinem Bekunden seinen Paß in G. weggeworfen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, 199) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82] beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - EuGRZ 1989, 444).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, 199) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82] beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - EuGRZ 1989, 444).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, 199) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82] beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - EuGRZ 1989, 444).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Anhaltspunkte dafür, daß im vorliegenden Fall der staatliche Zugriff auf den Kläger ausschließlich oder ganz überwiegend wegen eines Gewaltdelikts erfolgt ist oder erfolgen könnte (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 - sowie Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 29.87 -), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87

    Staatsschutzstrafrecht - Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Anhaltspunkte dafür, daß im vorliegenden Fall der staatliche Zugriff auf den Kläger ausschließlich oder ganz überwiegend wegen eines Gewaltdelikts erfolgt ist oder erfolgen könnte (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 - sowie Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 29.87 -), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Der Kläger hat lediglich für die Bewegung geworben und sie mit Medikamenten versorgt (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 67.87

    Bestrafung auf Grund von Staatsschutzbestimmungen als politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Anhaltspunkte dafür, daß im vorliegenden Fall der staatliche Zugriff auf den Kläger ausschließlich oder ganz überwiegend wegen eines Gewaltdelikts erfolgt ist oder erfolgen könnte (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 - sowie Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 29.87 -), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] ).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Da das Berufungsgericht den Aktivitäten des Klägers jedoch nicht nur unerheblichen Umfang zumißt, hat es unter Anlegung des Vorverfolgtenmaßstabs (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] ) die Gefahr erneuter politisch motivierter Übergriffe auf den Kläger nicht ausschließen können.
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

  • BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an

    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 506/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 ; Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).«.

    An der Bejahung dieser Frage müßte sich das Berufungsgericht wegen der in Eritrea bestehenden Bürgerkriegsituation nicht grundsätzlich gehindert sehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; Urteile vom 21. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 52.89 - und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Ob eine politische Verfolgung unter solchen Umständen vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Insoweit wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch zu prüfen haben, ob - wenn eine Verfolgung aus anderen politischen Gründen nicht in Betracht kommt - in der Unterstützung, Beteiligung oder sonstigen Mittäterschaft an dem genannten Sprengstoffanschlag eine die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließende Beteiligung an einer Gewalttat oder terroristischen Aktivität zu sehen ist oder ob trotz einer dahingehenden Mitwirkung besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität von Verfolgungsmaßnahmen oder aus sonstigen Gründen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Klägers zugegriffen wird und gerade sie ausgemerzt werden soll, wenn also gerade diese Überzeugung als zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. -, a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an

    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation würde auch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme einer politischen Verfolgung zwar nicht von vornherein ausschließen; ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Da im vorliegenden Fall der Kläger nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "mit der Waffe in der Hand" gekämpft hat, bedarf es auch einer Prüfung, ob darin eine Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen liegt, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats wegen der verfassungsrechtlichen Grenzen der Asylverheißung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung ausschließen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89, ebenso BVerwG 9 C 36.89, BVerwG 9 C 40.89, BVerwG 9 C 49.89, BVerwG 9 C 54.89, BVerwG 9 C 56.89 und BVerwG 9 C 73.89 - (Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 13, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist ferner geklärt, daß auch dann, wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich ist, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht.
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   BVerwG, 19.10.1989 - 9 C 73.89   

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